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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, d.h. natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Vertrags und der Aufgabe von Bestellungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
  2. Von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich von uns besonders bestätigt werden.

 

2. Vertragsabschluss

  1. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.
  2. Wir behalten uns vor, bei unseren Lieferungen oder Leistungen Abänderungen oder Abweichungen – insbesondere aufgrund von Konstruktionsänderungen oder Produktänderungen – vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
  3. Der Kunde garantiert, dass er sämtliche Zulassungen, Erlaubnisse und Zustimmungen, die für den Import, Export, Vertrieb und/oder zur Benutzung unserer Produkte und/oder weiterer hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten in seinem Land und dem Bestimmungsland innehat.
  4. Der Kunde garantiert, dass er unsere Produkte nur nach anwendbarem Recht bzw. Richtlinien importiert, bewirbt, vertreibt und/oder anderweitig verwendet.
  5. Nicht alle unsere Lieferanten sind nach einem GFSI-anerkannten Standard zertifiziert.

3. Lieferfrist, Gefahrübergang, Mitwirkung

  1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung beträgt die allgemeine Lieferfrist drei Wochen, sofern nicht im Rahmen einer erforderlichen Bonitätsprüfung längere Zeit erforderlich ist.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Vereinbaren wir mit unserem Kunden Standard-Klauseln gemäß den INCOTERMS (v »EXW« oder »CIF«), so gilt die bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der INCOTERMS. Die anwendbaren INCOTERMS gehen anderslautenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen EXW (»ex works«/»ab Werk«).

4. Zahlungsbedingungen/Preise

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind berechtigt, Vorschusszahlungen anzufordern.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Unsere Preise verstehen sich rein netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung.

5. Rücktrittsvorbehalt

  1. Bei Zahlungseinstellungen, Wechselprotest, beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit sowie beim Eintritt sonstiger Ereignisse, die die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden oder gefährden können, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht zu lösen und vom Vertrage zurückzutreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
  2. Im Fall einer von uns nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware
  3. sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige Gegenleistungenunverzüglich zu erstatten.


6. Gewährleistung

  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach ordnungsgemäßer Mitteilung durch den Kunden nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) verpflichtet.
  2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Leistung zurücktreten.
  3. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird.
  4. Rechte des Kunden entfallen, wenn er eine Bearbeitung der Produkte vornimmt oder durch einen Dritten vornehmen lässt, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch die durch ihn oder einen entsprechenden Dritten vorgenommene Bearbeitung aufgetreten ist. Gleiches gilt, sofern der Kunde die Produkte für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke nutzt.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelhaftungsansprüche (Gewährleistungsansprüche) beträgt ein Jahr ab Lieferdatum. Die Verjährungsregelungen des § 479 BGB bleiben unberührt.
  6. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Kunden setzt voraus, dass er den in § 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7. Rechtsmängelansprüche

  1. Wir werden den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die innerhalb der Verjährungsfrist für Rechtsmängel (Ziff. 6.5) aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die vertragsgemäß genutzten Liefergegenstände hergeleitet werden. Für Schäden aufgrund von Rechtsmängeln, insbesondere dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge haften wir nur, sofern der Kunde uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat.
  2. Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Ziff. 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, können wir den Liefergegenstand auf eigene Kosten in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, richten sich die Rechte des Kunden nach der entsprechend anzuwendenden Bestimmung der Ziff. 6.2.
  3. Wir haben keine Verpflichtungen, falls die Ansprüche gemäß Ziff. 1 auf vom Kunden bereitgestellten Programmen, Daten, anderen Materialien oder darauf beruhen, dass der Liefergegenstand nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder anderen als den vertragsgemäßen Einsatzbedingungen genutzt wird.

8. Schadenersatz

  1. Wir haften für von uns zu vertretende Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Schaden
    a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
    b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
  2. Haften wir gem. Ziff. 8.1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe  Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 8.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu unseren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 8.1 bis 8.3 gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
  5. Unberührt bleibt unsere gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie unsere Haftung nach den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

9. Produktabbildungen in der Werbung

  1. In unserer Werbung enthaltene Produktfotos und -abbildungen geben die jeweiligen Produkte zum Zeitpunkt der Drucklegung bzw. erstmaligen Veröffentlichung der entsprechenden Werbung wieder; spätere technische und sonstige Änderungen behalten wir uns vor.
  2. Die in unserer Werbung enthaltenen Fotos und Abbildungen können einzelne Produkte überdies in Sonderausführungen oder mit Zubehör wiedergeben, welches nicht im Basispreis der Standardausführung inbegriffen ist.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde tritt uns bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständenverarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungenum mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern nach dem in Deutschland gültigen internationalen Kollisionsrecht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vertraglich nicht ausschließbar sind, bleiben diese unberührt.
  2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch
    an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch nehmen.